Mit der eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services) fing es an. Seit 01.07.2016 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments in Kraft. Im Laufe der folgenden Jahre wurde auch in Deutschland die Basis für eine vertrauensvolle Nutzung der digitalen Signatur geschaffen. Die eIDAs regelt die elektronische Identifizierung von Personen, ermöglicht elektronische Signaturen, elektronische Sigel und Zeitstempel, elektronische Einschreiben und einiges mehr. Jede Privatperson kann sich an die notwendigen Systeme anbinden. Steuererklärungen können digital abgezeichnet und eingereicht werden. Unternehmen können Dokumente mit Kunden und Partnern ohne Briefversand signieren und rechtsgültig abschließen. Die Nutzung bringt klare Vorteile.
Die ersten Hürden für die Einrichtung von digitalen Signaturen müssen genommen werden. Aber so wirklich hoch sind sie nicht. Im Rahmen einer Digitalisierung der Kanzlei ist die Signatur nur ein kleiner Baustein. Die Vorteile liegen auf der Hand. Mit digitalen Unterschriften können Sie
So steht Ihre Kanzlei für Modernität und Kompetenz. Kunden und Geschäftspartner erwarten immer mehr diesen digitalen Standard, der eine digitale Signatur einschließt.
Die digitale Signatur gehört immer mehr zum beruflichen Alltag von Kanzleien und Steuerberater. Unsere Partner und Berater berichten dabei von einer zunehmenden Akzeptanz der elektronischen Unterschrift.
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